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Dom-Römer-Areal:
Alle Läden und Gaststätten müssen für Alle zugänglich sein
"Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen ..., wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind." (Bundesgleichstellungsgesetz 2002, §4)
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Susanne Bell Sprecherin des Fachausschusses Bauen, Wohnen und Freizeit der FBAG |
Die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) als beratendes Gremium des Magistrates in allen Belangen behinderter Menschen fordert seit Beginn des Projektes eine Planung und Umsetzung, die allen Menschen eine barrierefreie Zugänglichkeit ermöglicht.
"Die Stadt Frankfurt am Main erklärt seit Jahren in Magistratsberichten, sie sei auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" erklärt Susanne Bell, Sprecherin des Fachausschusses Bauen, Wohnen und Freizeit der FBAG: "Deshalb dürfen aus unserer Sicht auch nicht wieder Ausnahmen gemacht werden, schon gar nicht an dieser historischen und prominenten Stelle. Es handelt sich immerhin um Neubauten, wenn auch in Anlehnung an historische Vorbilder."
Sie berichtet weiter: "Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Hintereingänge oder mobile Rampen, einmal abgesehen davon, dass das nichts mit Inklusion zu tun hat, keine gute Alternative zu einem stufenlosen Hauptzugang bilden. Gastronomen und Ladeninhaber müssen dann behinderten Kunden den 'Sondereingang' aufschließen, was bei viel Betrieb problematisch sein kann. Im Laden oder Gastraum muss der Weg zur Hintertür freigehalten werden - auch das ist bei kleiner Ladenfläche oft nicht gegeben."
Die FBAG fordert die Planer auf, barrierefreie Hauptzugänge für alle Läden und Gaststätten herzustellen! Nur dann ist Frankfurt am Main weiter auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt!
08.02.2017 - 16:48